Heilmittelverordnung leichtgemacht - was Ärzte wissen müssen

In einem Webinar in Kooperation mit unserer Schwesterfirma Optica haben wir die wichtigsten Informationen rund um die Verordnung von Heilmitteln zusammengestellt. Hier gibt es die Aufzeichnung sowie unsere Antworten auf die Teilnehmerfragen.

 

In einem Webinar, das wir gemeinsam mit unserer Schwesterfirma Optica veranstaltet haben, beantworteten wir die wichtigsten Fragen zur Verordnung von Heilmitteln - kompakt und anwendungsorientiert für Ihren Praxisalltag. Behandelt wurden unter anderem die Themen

  • Überblick Heilmittel-Richtlinie und –Katalog
  • Muster-13-Verordnungen korrekt ausstellen
  • Extrabudgetäre Verordnungs-Möglichkeiten

Wir haben das Webinar für Sie aufgezeichnet. Außerdem haben die Abrechnungsexperten von Optica die Fragen der Teilnehmer beantwortet - Sie finden alle Fragen und die dazugehörigen Antworten unter dem Video.

Webinar-Aufzeichnung (6. März 2024)

Teilnehmerfragen

Wie wird eine Verordnung korrekt geändert? 
Die zu korrigierenden Bereiche müssen durchgestrichen, aber im Ursprung erkennbar sein. Es dürfen keine Korrekturmittel verwendet werden. Die Korrektur muss mit Arztunterschrift und Änderungsdatum versehen werden.

Darf bei der Arztunterschrift mit „i.A.“ unterschrieben werden?
Nein, eine Unterschrift „i.A.“ ist nicht erlaubt. 

Dürfen ergänzende Heilmittel als Doppelstunde verordnet werden?
Nein, das ist nicht möglich. 

Was muss ich bei einer Privatverordnung beachten?
Auf der Verordnung müssen folgende Punkte angegeben sein: 
- Name & Anschrift Patient
- Arztstempel
- Heilmittel
- Anzahl
- Diagnose

Welche Besonderheiten gelten für extrabudgetäre Verordnungen?
Die extrabudgetären Verordnungen sind ausschließlich durch den ICD-10-Code erkennbar.

Muss eine Verordnung mit mehreren Fehlern auch mehrmals unterschrieben werden?
Ja, jede Korrektur erfordert das Änderungsdatum und die Arztunterschrift.

Wenn es sich nicht um einen langfristigen Heilmittelbedarf handelt, ist dann die Höchstverordnungsmenge ausschlaggebend?
In diesem Fall gilt die in der Heilmittelrichtlinie vorgegebene Höchstverordnungsmenge.

Wie ist vorzugehen, wenn der Patienten weitere Behandlungen benötigt, die Höchstverordnungsmenge im Behandlungsfall aber ausgeschöpft wurde?  
Die Höchstverordnungsmenge ist nur eine orientierende Verordnungsmenge. Sind weitere Behandlungen notwendig, muss dies in der Patientenakte vermerkt werden und Sie können eine weitere Verordnung ausstellen.

Wo lassen sich die Heilmittel-Listen abrufen?
Die Listen sowie viele weitere Informationen zur Heilmittelverordnung können Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (kbv.de) abrufen. 

Ist die Anzahl der Behandlungseinheiten im besonderen Heilmittelbedarf begrenzt?
Nein, aber die Verordnung muss so ausgestellt sein, dass sie theoretisch innerhalb von 12 Wochen abzuarbeiten ist.

Könnte ich theoretisch 100 Einheiten im besonderen Heilmittelbedarf verordnen?
Das ist theoretisch möglich, wenn es sich dabei um Doppelbehandlungen handelt mit einer Frequenz von fünf Einheiten pro Woche. Ob das medizinisch oder wirtschaftlich sinnvoll ist, können wir nicht beurteilen.

Was ist zu beachten, wenn ich postoperativ für drei Monate verordnen möchte?
Das ist abhängig vom ICD-10-Code.

Kann sich der Patient parallel zur Ausstellung einer Heilmittelverordnung vom Hausarzt auch eine Heilmittelverordnung vom Orthopäden ausstellen lassen?
Ja, das ist möglich. Allerdings dürfen die Verordnungen nicht gleichzeitig abgearbeitet werden, wenn der ICD-10-Code und die Diagnosegruppe identisch sind.

Wie kann ich eine Doppelbehandlung ausstellen?
Das Heilmittel muss als Doppelbehandlung verordnet und auf der Verordnung angegeben werden.


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